Allgemeine Lieferbedingungen RCB GmbH im Januar 2013
S 1 Geltungsbereich: (1) De nachstehenden Allgeme•nen l-teferbeångungen geiten in der jeweils gültigen Fassung fur alle Verträge. Lieferungen und sonstigen Leystungen und Rechtsbenehungen n.v.schen uns und so;chen Personen. denen gegenüber Leistungen erbnngen
(2) Deese l.'eferbedtngungen gelten ausschheßltch Entgegenstehende oder von diesen [.eferbedingungen abwetchende Allgemeine
Geschaftsoedingungen des Bestellers erkennen wir — auch ohne ausdrücklichen Widerspruch — nicht an, es se. denn. wr hätten ihrer Ge;tung ausdrückhch schnfttich zugesttmmt Dese Lieferbedingungen geiten auch dann. wenn In Kenntms entgegenstehender Oder abwechendet A"gemelner Geschäftsbedingungen des Besteuers die Lleferung an den Besteuer vorbehaltlos ausfuhren (3) Sofern der Besb211er ebenfalls
Geschäftsbedtngungen vetwendet. kommt der Vertrag auch Ohne ausdrück%che Einigung über dee Einbeziehung dieser Allgemeinen Liefe!bedingungen zustande Sowet die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhalilcch überemst'mmen. gefen de vo;lvegenden A%gemetnen Lieferbedmqungen a's vereinbarf
Anstelle sich widersprechender Einzelrege!ungen treten die Bestimmungen des
Gesetzesrechtes Gleiches für den Fall. daß die Altgemetnen
Geschaftsbedmgungen des Bestei!ers Regelungen entha;ten. die 'n diesen Allgemeinen
Lieferbedingungen nicht enthalten siryi Enthalten diese A"qemeinen Lieferbedingungen
Regelungen. racht den Allgemennen Geschäftsbedingungen des Bestellers enthaiten Sind. gelten die vorliegenden Lleferbedlngungetv (4) Drese Lleferbe±tngungen geiten nur gegenüber Unternehmern Irr' Stnne von 24 AGBG (5)
von Sind nicht berechtigt. von den In den Lieferbedingungen enthaltenen Bestlmmungen abzuweichen, Mündliche Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern bedurfen daher zu ihrer Wir*sarnkelt unsere schriftliche Bestätigung.
S 2 Angebot - Vertragsabschluß: ) Unsere Angebote S!nd stets freibleibend und unvetb;ndhch (2) Der Besteller Ist an seine Bes!e/iungen :wC'f Wochen gebunden Der Vertrag ist abgeschlossen. wenn wu- Innerhaib dieser Fr,'st entweder de Annahme dieses Auftrages schriftlich bestat;gen oder nach Erhalt des Auftrags die beste"te Ware unnerhaEb dieser Fr;st ausliefern. (3) Im Faiie der Stornterung einer Besteduag durch den Besteller wählend der Bindungstttst oder nach Vertragsabschluß ist dieser zur Entrichtung des verembarten Preises verpfi:chtet,
5 3 Preise: (Ij Eleferungen und Læstungen erfolgen auf der Grundlage unserer !evjeils m Zeitpunkt des Vertragsschlusses gült'gen Preisliste Ove Prevse verstehen sch unverstchert ab Lager z%'zugnch der am Tag der Rechnungsstel'ung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer etwa:ger sonstiger Spesen. v.'te z.B Kosten fur Verpackung. Versicherungen Oder zo". sofern diese nicht ausdrücklich unseren Angeboten als beinhaltet ausgewiesen Sind
S 4 Zahlungsbedingungen: Sofern sich aus der Auftragsbestabgung ruchts anderes ergibt, 'St Rechnungspreis netto (ohne Abzug) tnnerhaib von 10 Tagen zur Zahlung faillg Der Abzug von Skonto bedart ebenso Wie die Entgegennahme von Wechseln besonderer schriftlichet Vereinbarung (2' Kommt der Besteller in Zahlungsverzug. so Sind
berechtigt, Verzugsztnsen Ir. Hohe von 5
0/0 ubeF dem Basszinssatz gemaß DUG (bzvw dem gultigen
der EZB) zu fordern sow:e eine Bearbeitungsgebühr. Dabel bieibt es uns ebenso unbenommen. einen höherenVerzugsschaden nachzuweisen, wie dem Besteller der Nachweis offensteht. daß uns infolge des Zahlungsverzuges kein Odet ein wesenthch gentigerer Schaden entstanden 'St (3)Gegen unsere
Zahlungsanspniche kann der Besteller nur mit rechtskräftig festgesteuten. unbestrittenen oder von uns schriftlich anerkannten Gegenanspruchen aufrechnen Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts 'St er unsowen befugt. als setn Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältms beruht
S 5 Lieferfristen - Lieferbedingungen: (1) Die von uns genannten Termine und Fristen Sind unverbindhcrv (2) Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richteger und rechtzeitiger Seibsthe:ieferung. sofern wir kongruentes Deckungsgeschaft abgeschossen haben und von unseren Lieferanten n•cht nchtlg oder rechtzeitig behefert worden s:nd. Tetllieterungen sind zulässt:v (3) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch uns setzt rechtze'bge und ordnungsgemäße Erfütlung der Verpachtungen des eeste%ers voraus Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (41 Kommt der Besteller in Annahmeverzug ader verletzt se!ne sonstrgen Mitvvtrkutlgspfnchten. So Sind wir berechtigt den uns inso.veit entstehenden Schaden. ein schließlich etwaiger Mehraufwetvdungen ersetzt zu verlangen In diesem Fa" geht auch die Gefahr eines zufalltgen Untergangs oder einer
Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über in dem dieser In Annahme Verzug gerat Weitere Anspruche von uns beben vorbehalten (5) Im Falle hoherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer. aQßergewåhnhcher und unverschuldeter Umstande — ZB bei Streik. Aussperrung.
Betriebseinschränkungen, Betriebsstorungen.
Mangel an Transpo:tmltteln. behördlichen Maßnahmen. Unruhen usw bei uns — veflängert SK:h die Lieferfr;st entsprechend der Dauer solcher Ere;gn'sse zuzüglich einer angemessenen Anlauffnst. wenn Wir dadurch der
unserer Lieferverpflichtung beh:ndert s:nd ciurch die genannten Umstande die Lieferung unmoghch oder unzumutbar. 50 werden von der Lieferverpflichtung frei (6) Wird die Verladung Oder cite Beförderung det %'Vare aus einem Grunde. den der Besteuer zu vertreten hat. veæcjgert. so Sind wtr berechtigt. die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach Ennessen einzulagern. ai!e zur Erhaitung der Ware für geeignet erachteten
Maßnahmen zu treffen und de Wate als gelteferl in Rechnung zu stenerv Vorstehende
Rege:ung git entsprechend für Tei'iieferungsverträge. wenn und soweit die Fatiigkeit der Tel'heferungen von ernem Abruf derse!ben durch den Besteller abhangt nut Ablauf der tur de Gesamtmenge bestimmten Abnahmefnst. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Annahmeverzug bleiben hiervon unberührt
S 6 Versand - Gefahrübergang: (1) Sofern sich aus einer evtl Auftragsbestatigung nicht etwas anderes erg:bt. beferung ab Lager Ett!ingen vereinbart (2) Auf Verlangen des Besteners und auf seine Kosten iinsbesondere Transport- und Veriadekosten) versenden var die Ware an emen anderen als den In Abs. 1 bezechneten Erfüllungsort. Auch für d:esen Fa:; trägt der Beste!ler de Gefahren des Transpons (3) Sofern der Besteuer es wünscht. werden wr Lieferung durch eine Transponvers:cherung eindecken. De insowe:t anfallenden zusätzlichen Kosten tragt cie7 Besteller (4)Transp0ft. und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen Der Besteker Ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten Sorge zu tragen
S 7 Eigentumsvorbehalt: {1) Die VVare bieibt zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung mit dem Beste';er entstandenen und künftig entstehenden
Verbindlichkeiten (e:n schließlich samthche.• anerkannten Saldofcrderungen aus
Kontokorreno Eigentum von uns ("Vorbehaltsware"). (2) Der Besteiler (St verpflichtet. die
Vorbehaltsware pfleghch zu behandeln. insbesondere 'St er verpflichtet, Sie auf etgene Kosten gegen Feuer-a Wasser- und DrebstahEsschäden ausre'chend zum Neuwert zu ve'sichetn, (3) Der Besteuer Ist berecht!gt. solange er Sich vertragsgemäß verhalt. die Vorbehaltsware Im Ordentlchen Geschaftsgang weiterzuverkaufen Bei vertragswtdrtgem
Verhalten des Besteders. insbesondere be Zah\ungsverzug. sind war jedoch berechtigt. die Vorbehaltsware zuruckzunehmen. In der Zurucknahrne der Vorbehaltsware durch uns. hegt
Rucktritt vom Vertrag es sei denn_ wir hatten dies ausdrucklch schrifthch erklart In der
Piandung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets en Rucktntt vom Vertrag. Wir Sind nach
Rücknahme der Vorbehätsware zu deren Verwertung befugt, der Venvertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. (4) Dey Besteller tritt hterm:t im voraus alle seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware In Höhe der Verändl:chkejten gegenuher uns sichenjngshaiber an uns ab Die vom Besteller im voraus abgetretene Forderung bezieht ST-h auch auf den anerkannten Saldo Im Fal!e dei Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen "kausalen" Saido Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt Die Befugnis von uns. die Forderungen selbst emzuzrehen bleibt hiervon unberührt V.':r werden jedoch von dieser Befugnus solange keinen Gebrauch machen. v.'ie der Bestellet seinen Zahlungsverpflichtungen nachkornmt. !ttsbesondere nicht 'n Zahlungsverzug gerät und ke'n Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt Ist oder der Besteller seine Zahlungen eingestelit hat. Ist dies aber der Fall. so können wil verlangen. (Jaß der Besteller uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht. die dazugehörigen Unterlagen aushandlgt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. (5) Verpfandungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware Slnd unzulässig (6) Zugrcffen Dritter auf die Vorbehaltsware Oder am Falle des Antlags auf Eröffnung des Insolvenzve'fahrens über das Vermogen des Bestellers sind w" unverzughc:h zu benachrichtigen Sav.'e:t Dritter der die Vorbehaltsware gepfandet oder sonst In sie angegriffen hat. mcht in der Lage uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kesten ener Klage gernäß S 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für uns daraus entstehenden Schaden (7) Wir verpflichten uns auf Verlangen des
die uns zustehenden Scherhelten fretzugeberv wenn und scr•.veit der reanslerbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten treffen wir, (8) Scheitert die Vereinbarung des veriangerten er.ve•terten Eigentumsvorbehalts aufgrund widersprechender Aftgemesner Geschäftsbedingungen des Bestellers wird diesem in jedem bedingtes Eigentum an der Wate verschafft iétnfacher Eigentumsvorbehält\ In diesem Fail jede Weiterveraußetung der Vorbehattsware vor Entrtchtung des unzulassJg. da die von uns Insov.'elt nach Abs 3 Einwtlhgung von der
Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware abhängig ist
S 8 Gewährleistung: (1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus daß dieser seinen nach 377. 378 HGB geschuldeten Unterrichtungs- und Rügefristen Ordnungsgemaß nachgekommen ist (2) In diesem Rahmen hat der Beste"er die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten auf Mängei hin zu untersuchen (3) Entdeckt de: Besteuer einen Mangel. hat er diesen uns gegenüber unverzüglich schrifthch mittels eingeschriebenen Bnef oder Fax zu rügen De Rüge rnuA so präzise selrv daß var aus Ihrem Text nach Art und Umfang entnehmen können. welcher Mangel fur welche konkrete Lieferung gerugt Wird (4) Mangeigeaahrtestungsrechte konnen F.veils nur bezuglich der konkreten mangeibehafteten Ware geltend gemacht werden (S 469 BGB) Fur Manger die aufgrund unsachgemäßen Transports oder fehlerhafter l.agerung dev Ware enstehen„ übernehmen Wir ke;ne Gewahr (5) Bei fristgerechter und berechtigter Mangelruge liefern wir dem Besteller entweder Ersatz oder geaahren - nach unserer Wahi - dem Beste!ler einen Preisnachlaß Schlagt dre Nachlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt. (Rückgangigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen Ole Haftung aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt htervon unberührt 16) Die Gewährlestungsfrist beträgt sechs (6) Monate Die Fnst beginnt mit Gefahrubergang (7' Gewahrleistungsanspruche gegen uns stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar
S 9 Haftung: (1" Eine vertraghche Oder außervertragliche Schadensersatzpflicht 'On uns, unseæn gesetzlichen Vertretern und ieitenden Angestellten gegenüber dem Besteller besteht nur wenn und Soweit: -der Schaden auf ein vorsatzliches Oder grob fahrlässiges Handeln der o g Personen zurückzufuhren ist oder- von diesen zumindest leicht iahllassig elne Pflcnt ver\etzt wurde. deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszv,'ecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) (2) Die Haftung von uns für leichte Fahrlassigke't sonstger Elfui[ungsgehdfen (St abv.'etchend 'von Abs 1 voi'umfangllch ausgeschlossen (3) Dre Haftungsbeschrankung gemäß Abs 1 giit nicht für eine Haftung aufgrund zwmgender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Produzenten- bzw
Produkthattung_ Sre güt ebenfalls nicht eine Haftung von uns aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie wegen Rechtsmangelm (4) Haften wir gemaß vorstehender Bestimmungen auch leichte Fahrlässigkeit so ist die unsere Haftung fül nutfelbare Schäden finsbesondere Schäderv die ntcht an der Ware seibst entstanden Sind). Mangelfolgeschaden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen Darüber hinaus ist die Haftung auf den Vegnågensnachtea begrenzt der für uns bei Vertragsabschtuß unter Berücks:cht'gung der Umstände erkennbar war bzvv' bei Vertragsverietzungen solcher A« typischewe;se eintritt (5) De Haftungsbegrenzungen gemaß Abs 4 geiten entsprechend fur Schaden, die aufgrund vosatzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens einfacher Erfüllungsgehilfen von uns eintreten sowie für eine Haftung aufgrund anfänglichen
Unvermogens (6' Soweit Schadensersatzanspruche nicht nach den gesetzlichen Vorschatten bereits früher verjähren verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlang und nach dem Produkthaftungsgesetz • spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab Erlangung der Kenntnis von dem Anspruch (71 Der Besteuer wird sich im Rahmen des Zurnu!baren gegen den Eintritt vorhersehbarer bzw für seinen Geschäftsbetrieb typischer Schaden ausreichend versichern 254 BGB) VVir sind ntcht verpflichtet. den auf beh(jtditche ode( gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem We:tervertrieb der Ware hinzuweisen und soweit durch uns so;che Hl'tweise erfolgen. ist der Besteller verpflichtet. deren Richtigkeit zu überprüfen
S 10 Gewährleistung und Haftung des Bestellers: (1) Verwenden wir zur Herstenung der bestellten Waren von dem BesteÆter zu diesem Zwecke gelieferte Rohstoffe und/oder Füiistoffe. gewährleistet der Beste]er. daß diese Rohstoffe und/oder Füllstoffe fehlerfrei, innerhalb des Geb'etes, In dem die besteilte Ware vertrieben werden soll verkehtsfahlg und auch sonst in Ubereinsbmmung mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen Sintf Ferner tragt der Besteuer in diesem Fall die Verantwortung fur die Gesamtstabiiitat der mit den von ihm ge9efe<en Rohstoffen und/oder Füllstoffen hergesteqten Ware So haftet der Besteller
für die Vertraglichkeit der Kombination unterschiedlicher Roh- und Wirkstoffe (2) Soweit der Besteller nach vorstehenden Absatzen im Innenverhålttys haftet. stellt er uns von samtiicben Ansprüchen Dritter Zusammenhang nut der Ware auf erstes schrifttlches Anfordern frei werden mit Dritten — Ohne Zustimmung des Besteders — keine Vereinbarungen bezugitch der geltend gemachten Anspruche treffen. insbesondere keine Vergletche schließen {3) Die Frejstelungspfl;cht bezieht sch auch auf Aufwendungen die uns aus und im Zusammenhang nut der Inanspruchnahme durch einen Orttten emachsen (4) Der Besteller Ist verpflichtet eine
Produkthattpfltcht'.•ersicherung mit einer Deckungssumme von mindestens DM 5 Mio, pro Personen-iSachschaden zu unterhalten Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt
S 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort: (1 ) Gerichtsstand für sämtliche Sfreitigkeiten aus oder Zusammenhang mit dem Lieferverhaltnis avischen uns und dem Besteller Ist soweit der Veterant Kaufmann 'm Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der unser Geschäftssitz Wir sind jedoch berechtigt, den BesteNer auch an seinem Geschäftsort zu verklagen (2'
fur sämtliche Pflichten aus Oder im Zusammenhang mit denn Lieferverhaltnis N./Ischen uns und dem Besteller ist soweit der Lieferant Kaufmann im
Stnne des Handelsgesetzbuches ist - unser Geschaftssitz (3) Auf samtliche
Rechtsbenehungen zwischen uns und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik
untec Ausschiuß des UN-Kaufrechts und des Kollisicnsrechts Anwendung, Allgemeine Lieferbedingungen RCB GmbH im Januar 2013
S 1 Geltungsbereich: (1) De nachstehenden Allgeme•nen l-teferbeångungen geiten In der jeweils gültigen Fassung für alle Verträge. Oeferungen und sonstigen I.estungen und Rechtsbenehungen n.v.schen uns und so;chen Personen. denen gegenüber Letstungen erbnngen ("Beste!ler"). (2) Dese Wefr•ybedlngungen gelten ausschheßlvch
Entgegenstehende oder von diesen Lieferbedingungen abwe:chende Allgemeine
Geschaftsnedingungen des Besteuers erkennen wir — auch ohne ausdrücklichen Widerspruch — nicht an. es se. denn. wr hätten ihrer Ge;tung ausdrückhch schriftfich zugesttmmt Dese loeferbedlngungen gelten auch dann. wenn In Kenntnls entgegenstehender Oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers de Lleferung an den Bestel'er vorbehaltlos ausfuhren (3) Sofern der Besteuer ebenfalls Allgeme:ne Geschäftsbetj:ngunger' verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über die Einbeziehung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen zustande Sowet die verschiedenen Algemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übere'nst'mmen. geiten de vollvegenden Allgemeinen als vere:nbarf Anstelle sich widersprechender treten dte Bestimmungen des disp05'ttven Gesetzesrechtes Gleiches für den Faål. daß die A%gemetnen Geschäftsbedingungen des Besteiters Regelungen entha"en. die 'n dtesen Allgemeinen
Lieferbedingungen rucht enthaften sind Enthalten diese AFIgemejnen L.teferbedingungen
Regelungen. die racht den Allgemeinen Geschäftsbed!ngungen des Bestellers enthalten Sind. gelten 'he vorliegenden laeferbedangungen (4) Dese Lieferbedingungen geiten nur gegenüber Unternenme(n Im S:nne S 24 AGBG (5)
von uns Sind nicht berechtigt. von den den Lieferbedingungen enthaltenen Bestmmungen abzuweicherv Mündliche Nebenabreden mit unseien Mitarbeitern bedurfen daher zu Ihrer Wfisarnkeit unsere schrifti'che Bestätigung
S 2 Angebot - Vertragsabschluß: (1 ) Unsere Angebote Sind stets freibleibend und unve.'bindhch (2) Der Besteller Ist an seine Beste/Ringen c".vclf Wochen gebunden Der Vertrag ist abgeschlossen. wenn wr Innerhaib dieser Frast enweder die Annahme dieses Auftrages schnft]ch bestätigen oder nach Erhalt des Auftrags bestellte Ware innerhalb dieser Frtst ausliefern. (3) Im Falle der Storn:erung erter Besteiluag durch den Besteller während fier Bndungsfrtst oder nach Vertragsabschluß 'St dieser zur Entnchtung des vereinbarten Preises verpfl:chtet,
S 3 Preise: 11) Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage unserer ieweils m Zeitpunkt des Vertragsschlusses gült'gen Preisliste Die Preise verstehen Sich unverslchert ab Lager zuzuguch der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzhchen Mehrwertsteuer etwaiger sonstiger Spesen. Wie z.B Kosten für Verpackung. Versicherungen Oder zo". sofern diese nicht ausdrücklich In unseren Angeboten als beinhaltet ausgewiesen s;nd.
S 4 Zahlungsbedingungen: 1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, St Rechnungspreis netto (Ohne Abzug) innerhaib von 10 Tagen zur Zahlung failtg Der Abzug von Skonto bedart ebenso *'te die Entgegennahme von Wechseln besonderer schrtfti•cher Vereinbarung (2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug. so Sind Wir berechtigt. Verzugsztnsen in Höhe von 5
0./ö über dem Bassnnssatz gemaß DUG (bzw
dem gultigen Nachfoigele!tzjnssatz der EZB) zu fordern sow:e e;ne Bearbeitungsgebühr Dabel b!eibt es uns ebenso unbenccnmen. emen höherenVerzugsschaden nachzuwetsen. wie dem Besteller der Nachweis offensteht das uns tnfotge des Zahlungsverzuges kein Odet ein wesenthch gentigerer Schaden entstanden ist (3)Gegen unsere
Zahlungsanspniche kann der Besteller nur mit rechtskräftig festgesteuten. unbestrittenen Oder von ans schriftlich anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts 'St er :nsoweat befug!. als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältms beruht
S 5 Lieferfristen - Lieferbedingungen: (1) Die von uns genannten Termine und Fristen Sind unverbindhcrv (2) Aile Liefertetmtne stehen unter dem Vorbehalt richtger und rechtzeitiger
sofern wir en kongruentes Deckungsgeschäft abgeschossen haben und von unseren Lieferanten nicht richtig oder rechtze:tig beliefert worden s:nd. Tett!ieferungen Sind zulässig, (3) Einhaltung der Liefetverpflichtung durch uns setzt rechtzemge und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpachtungen des eesteUers voraus Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten (4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder se:ne sonstigen Mit-wttkungspfi;chten. so Sind wir berechttgt. den uns rnso.veit entstehenden Schaden. ein schließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufalhgen Untergangs oder e•ner zufäll!gen Verschlechterung der Ware in dem Ze'tpunkt auf den Besteler über in dem dieser in Annahme Verzug gerät Wertere Anspruche von uns bieben vorbehalten (5) Im Falle hoherer Gewatt und sonstiger unvorhersehbarer.
und unverschuldeter Umstände — z E:} bef Streik. Ausspermng.
Mater:albeschaffungsscnv.wengketterv Betriebseinschrankungen. Betriebsstorungen. Manget an Transponrnttteln, behordhchen Maßnahmen. Unruhen usw bei uns — veflängert sich die Lieferfnst entsprechend der Dauer solcher Freigrvsse zuzüglch e;ner angemessenen Anlauffnst. wenn wir dadurch der rechtzeit:gen Erfü*lung unserer Lieferverpflichtung beh:ndert Sind 'v'ürd durch die genannten Umstande die Lieferung unmoghch oder unzumutbar. 50 werden wir von der Lieferverpflichtung frei (6) Wird die Verladung Oder dre geforderung de,' Ware aus Grunde. den der Beste%er zu vertreten hat. verzögert. so stnd Wir berechtigt. die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach Erntessen einzu!agern, ai!e zur Erhaitung der Ware für geeignet erachteten
Maßnahmen zu treffen und de Wate als geltefert in Rechnung zu steäerv Vorstehende
Regelung güt entsprechend für Teiilieferungsverträge. wenn und soweit Fanigkeit der Tell'eferungen von anem Abruf derselben durch den Bestehet abhangt nut Ablauf der fur de Gesamtmenge bestimmten Abnahmefnst. De gesetzlv:hen Bestimmungen über den Annahmeverzug bleiben hiervon unberührt.
S 6 Versand - Gefahrübergang: (1) Sofern sich aus einer evtl Auftragsbestätigung nicht etwas anderes erg:bt. beferung ab Lager Ett!ingen vereinbart Auf Verlangen des Bestellers und auf seine Kosten iinsbesondere Transport- und Verladekosten) versenden wr die Ware an einer: anderen als den In Abs. 1 bezeichneten Erfüllungsort, Auch fur diesen Fa': trägt der die Gefahren des Transports 13) Sofern det Besteller es wünscht, werden wr Lieferung durch eine Transporverstcherung eindecken. De insoweit anfallenden zusätzlichen Kosten trag: de7 Beste'!er (4)Transp0ft. und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen Bestelier ist erpftichtet. fur eine Entso:gung der Verpackungen auf etgene Kosten Sorge zu tragen
S 7 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung mit dem Bestel'er entstandenen und künftig entstehenden
Verbindlichkeiten (e:n schåießlich samthche,• anerkannten aus
Im Eigentum von uns ("Vorbeha;tsware"). (2) Der tst verpflichtet. die
Vorbehaltsware pfleghch zu behandeln. insbesondere 'St er verpfitchtet. sie auf etgene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlsschäden ausrechend zum Neuwert zu verstchem (3) De: Besteuer tst berecht!gt. sc;ange er Sich vertragsgemäß verhält. die Vorbehaltsware ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufe;•, Bei vertragswtdrtgem
Verhalten des Bestellers. insbesondere be sind war jedoch berechtigt. die Vorbehaltsware zuruckzunehrnen. In der Zurucknahrne der Vorbehaltsware durch uns. hegt ke:n Rucktrttt vom Vertrag es sei denn_ wir hatten dies schriftlich erkiart In der Piandung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets etn Rucktritt vom Vertrag. Wir Sind nach
Rucknahme der Vorbeha:tsware zu deren Verwertung befugt. der Venvertungserlés 'St auf die Verbindlichkeiten des Bestellers • abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. (4) Der Besteller tritt hiermit 'rn voraus ane sezne Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswave in Hohe der Verbindlichkeiten gegenufier uns sichetungsha!her an uns ab Die vom Besteller im voraus abgetretene Forderung bezieht s«3h auch auf den anerkannten Saldo 'm Falle def Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen "kausalen" Saido Zur Einztehung dieser Fogderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt Die Befugnis von uns. die Forderungen sefbst e;nzuxehen bleibt hiervon unbetuhrt Wir werden :edoch von dieser Befugnts
keinen Gebrauch machen, v,'ie der Beste"er seinen Zahlungsvetpfhchtungen nachkon:mt. tnsbesonaere ntcht 'n Zahlungsverzug gerat und ke:n Antrag auf Eröffnung ernes Insolvenzverfahrens gestellt ist oder der Besteller seune Zahlungen eingestelit hat. Ist dies aber der Fall. so können wir verlangen. dars der Besteller uns d'e abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. alle zum E:nzug erforderlichen Angaben macht. die dazugehdngen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt (5) Verpfandungen und
der Vorbehaltsware sind unzulässig (6) Bel Zugriffen Driftet auf die Vorbehaltsware Oder 'm Falte des auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermogen des Bestellers sind wir
zu benachrichtigen Soweit etn Dritter der die Vorbehaltsware gepfändet Oder sonst In sie eingegriffen hat, mcht in der Lage die gerichthchen und außergenchtlichen Kesten einer Klage gemäß S 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für uns daraus entstehenden Schaden (7i verpflichten uns auf Verlangen des Beste"ers rite uns zustehenden Sicherheiten freæugeberv wenn und soweit der real;slerbare Wert der Sicherheiten die zu Sichernden Forderungen um mehr als 10 % Obersteigt Ole Auswahl der freizugebenden Sicherheiten treffen wir, Schertett die
Vereinbarung des verlängerten erwe•terlen Eigentumsvorbehalts aufgrund
'Widersprechender Allgemener Geschäftsbedingungen des Bestellers wird diesem in !edem Fall bedingtes Eigentum an der Wate verschafft iétnfaehet Eigentumsvorbehält)
In diesem Fan Ist jede Weiterveraußerung der Vorbehaltswale vor Entrichtung des Kaufpreises unzulässig. da die von uns Jnsov.red nach Abs 3 erteifte Evnwt!hgung von der Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf Cer Vorbehaltsware abhängig ist
S 8 Gewährleistung: (1 j Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus daß dteser seinen nach 377. 378 HGB geschuldeten Unhernchtungs- und Rügefristen ordnungsgemaß nachgekommen ist (2) in diesem Rahmen hat der Besteßer dte Ware und ihre Verpackung unverzügllch der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten auf Mangel hu» zu untersuchenA3) Entdeckt der Besteller einen Mangel. hat er dlesen uns gegenüber unverzüglich schrifthch mittels eingeschriebenen Brief Oder Fax zu rugen. Die Rüge maß so pranse setrv daß '.•.qr aus Ihrem Text nach Art und Umfang entnehmen können. welcher Mangel für welche konkrete Lieferung gerugt Wird (4) Mangeqge,vahrietstungsvechte können je',veils nur bezüglich der konkreten mangeibehafteten Ware geltend gemacht werden (S 469 BGB) Fur Mangel die aufgrund unsachgemäßen Transports oder fehlerhafter [.agerung dev Ware enstehen. übernehmen Wir keine Geaahr (5) Bei fristgerechter und berechtigter Mangeiruge liefern wir dem Besteller entweder kosten40s Ersatz oder geaahren - nach unserer VVahi - dem Besteller einen Preisnachlaß Schlagt Nachlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner t'Vahl berechtigt. 'tu/andeiung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises i zu verlangen Die Haftung aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt htervon unberührt Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate De Fust beginnt mit Gefahrubergang 17) Gewahrleistungsanspruche gegen uns stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar
S 9 Haftung: 11) Eine vertragliche Oder außervertragliche Schadensersatzvflicht von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Feitenden Angestellten gegenüber dem Besteller besteht nur. wenn und soweit: -der Schaden auf ein vorsatzhches oder grob fahr;asyges Handeln der o g Personen zurückzufuhren ist oder- von diesen zumindest leicht iahtlassig eine Pflicht ver\etzt wurde. deren Einhaltung fur die Erreichung des Vertragsavecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpfhcht) (2) Die Haftung von uns für rechte Fahrlässigkeit sonstiger Erfuilungsgehilfen Et ab'.%'etchend von Abs 1 volumfangllch ausgeschlossen (31 Die Haftungsbeschrankung gemaß Abs 1 giit nicht für eine Haftung aufgrund zwngender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Produzenten• bz',v Produkthaftung. Sie ebenfalls nicht eine Haftung von uns aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie wegen Rechtsmangelm (4) Haften wir gemaß vorstehender Bestimmungen auch leichte Fahrlässigkeit so 'St die unsere Haftung für nmtteibare Schäden (insbesondere für Schäden die ntcht an der Ware seibst entstanden Sind). Mangelfolgeschaden und entgangenen Gev.•inn ausgeschlossen Davuber hinaus ist die Haftung auf den Verndgensnachteil begrenzt der für uns bei Vertragsabschluß unter Beruckscht;gung der Umstande erkennbar war bav bei Vertragsvefletzungen solcher Aff typischevwe;se eintritt (5) De Haftungsbegrenzungen gen•.aß Abs ge'ten entsprechend fur Schaden. die aufgrund vosatzltch oder grob fahrlässigen Verhaltens einfacher Elfuilungsgehdfen von uns e:ntreten sowie für eine Haftung aufgrund anfänglichen
Unvermcgens (6' Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften bereits früher verjähren veoahren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz • spate-stens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab Erlangung der Kenntnis von dem Anspruch (7) Der Besteller wird sich Im Rahmen des Zumutbaren gegen den Eintritt vorhersehbarer bzw für seinen Geschäftsbetrieb typischer Schaden ausreichend versrchern (S 254 BGB) Wir
mcht verpihclifet. den Beste!ler auf behordhche oder gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem We;tervertrieb der Ware hinzuweisen und soweit durch uns sok;he Hinweise erfo;genv ist der Besteller verpflichtet. deren Richtigkeit zu überpfüfen
S 10 Gewährleistung und Haftung des Bestellers: (1) Verwenden wir zur Herste'lung der bestellten Waren von dem Besteiter zu diesem Zwecke gelieferte Rohstoffe und/oder Fülistoffe. gewährleistet der Besteller. dag diese Rohstoffe und/oder Füllstoffe fehlerfrei. Innerhalb des Geb•etes, In dem die bestellte Ware vertrieben werden soll verkehrsfah'g und auch sonst in 1-Jberetnstmmung mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
Ferner tragt der aeste"er in diesem Fall die Verantwortung tur die Gesamtstabiiitat der mt den von ihm ge9etenen Rohstoffen und/oder Füllstoffen hergesteqten Ware So haftet der Besteller
für die VertragEichkeit der Kombination unterschiedlicher Roh- und Wirkstoffe {2) Screeit der Besteller nach uorstehenden Absatzen im Innenve;håitncs haftet. steNt er uns von såmtiiche(l Ansprüchen Dritter Zusammenhang nut der Ware auf e:stes schriftliches Anfordern frei werden mit Dotten - ohne Zustimmung des Bestellers — keine Vereinbarungen bezugltch der geltend gemachten Anspruche treffen. Insbesondere keine Vergletche schließe,n (3) Die Freistellungspflcht bezieht sch auch auf Akli,vendungetv die uns aus und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten en.•uachsen (4) Der Besteller Ist verpflichtet, eine
Produkthattpflichtversicherung mit einer Deckungssumme mindestens DM 5 Mio pro Personen-'Sachschaden zu unterhalten We;tergehende Schadensersatzanspruche bleiben unberührt
S 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort: (1 ) Gerichtsstand für sämtliche Stredigkeiten aus oder im Zusammenhang mat dem Lieferverhältnis zwischen uns und dem Eestelier ist soweit der Lgeferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der unser Geschäftssitz Wir sind jedoch berechtigt. den Besteiier auch an setnem Geschäftsort zu verklagen (2}
fur sämtliche Pflichten aus Oder im Zusammenhang mit detn Lieferverhaftnis ö'.qschen uns und dem Bestelle: ist soweit der Lieferant Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches ist - unser Geschaftssitz (3) Auf samtliche
Rechtsbenehungen zwischen uns und dem Bestel!er findet das Recht der Bundesrepublik
'tsch'and unter Ausschiuß des UN-Kaufrechts und des Kotlis'cnsrechts Anwendung.